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Mit ihrem Vortrag „Vererben oder verleben“ regte Sylvia Schmidt-Haßler ihre Zuhörer mit der Frage zum Nachdenken an

Zusatzrente aus Eigenheim

vor 5 Jahren
Michael Klein
Immobilienrente

Wie die eigenen vier Wände die Rente aufbessern können, darüber informierten sich die Merklinger Landfrauen am Dienstag, den 6. März 2018

Mit ihrem Vortrag ​„Vererben oder ver­le­ben“ regte Sylvia Schmidt-​Haßler ihre Zuhörer mit der Frage zum Nachdenken an: ​„Wollen die Kinder nach dem Tod der Eltern wirk­lich eine meist abge­wohnte und reno­vie­rungs­be­dürf­tige Immobilie erben? Eine Immobilie, die bei meh­re­ren Erben mög­li­cher­weise zu Konflikten führt und am Ende dann doch ver­kauft wird! Ist es das, was sich Eltern für Ihre Kinder wün­schen und wofür sie bis an ihr Lebensende an sich selbst sparen?“

Im Land der Häuslebauer und Sparer ist es ganz klar, dass das Haus spä­ter an die Kinder ver­erbt wer­den soll. Und das selbst dann, wenn die Eltern im Seniorenalter den Gürtel enger schnal­len müssen.

[dropcap]A[/dropcap]nhand von Beispielen erklärte Sylvia Schmidt-​Haßler wel­che Möglichkeiten Senioren haben, um aus ihrer selbst­be­wohn­ten Immobilie eine Zusatzrente erhal­ten und gleich­zei­tig bis an ihr Lebensende darin woh­nen blei­ben zu kön­nen. Dabei ging sie dar­auf ein, wie unter­schied­lich die Lebens- und Familienumstände der Senioren sind und wie wich­tig daher zu Beginn eine per­sön­li­che Bestandsaufnahme ist. Nur dann kann eine rich­tige Entscheidung getrof­fen wer­den. Dabei soll­ten Kinder oder andere Familienangehörige von Beginn an mit ein­be­zo­gen werden.

Denn bei der Immobilienrente wird das im Haus oder der Eigentumswohnung gebun­dene Kapital durch Verkauf in Barvermögen umge­wan­delt. Dieses Barvermögen kann als Sofortrente in einer Einmalzahlung oder als monat­li­che Rente über einen vor­her fest­ge­leg­ten Zeitraum aus­be­zahlt wer­den. Gleichzeitig behält der Verkäufer das Wohnrecht auf Lebenszeit. So kann er sicher und bequem bis an sein Lebensende in sei­nen eige­nen vier Wänden und in sei­nem gewohn­ten Umfeld woh­nen bleiben.

Der neue Eigentümer kann dabei bei­spiels­weise ein jun­ges Paar sein, das sich so ver­hält­nis­mä­ßig güns­tig eine Immobilie erwirbt. Denn mit den monat­li­chen Rentenzahlungen an den Verkäufer kann es sich, ganz ohne Bankkredit, den Wunsch vom Eigenheim erfül­len. Einziehen kann es aller­dings erst, nach­dem der Verkäufer ver­stor­ben ist.

Auch inner­halb der Familie kann die­ses Modell unter Umständen sinn­voll sein und umge­setzt wer­den. Das muss natür­lich immer im Einzelfall geprüft wer­den. Am Ende wur­den noch per­sön­li­che Fragen der Zuhörer beantwortet.

Und all­ge­mein war immer wie­der zu hören, dass man sich nun doch Gedanken machen wolle, wie man die eige­nen Angelegenheiten am bes­ten regelt. Denn eine bes­sere Wohn- und Lebensqualität wünscht sich jeder und geord­nete Verhältnisse zu hin­ter­las­sen ist für viele auch ein gro­ßes Bedürfnis. Wie das gelin­gen kann, dafür beka­men die Zuhörer an die­sem Nachmittag genü­gend Anregungen und gezielte Fragen, um sich mit dem Thema zu beschäftigen.

Hier kön­nen auch Sie sich den Fragebogen down­loa­den

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