Wie die eigenen vier Wände die Rente aufbessern können, darüber informierten sich die Merklinger Landfrauen am Dienstag, den 6. März 2018
Mit ihrem Vortrag „Vererben oder verleben“ regte Sylvia Schmidt-Haßler ihre Zuhörer mit der Frage zum Nachdenken an: „Wollen die Kinder nach dem Tod der Eltern wirklich eine meist abgewohnte und renovierungsbedürftige Immobilie erben? Eine Immobilie, die bei mehreren Erben möglicherweise zu Konflikten führt und am Ende dann doch verkauft wird! Ist es das, was sich Eltern für Ihre Kinder wünschen und wofür sie bis an ihr Lebensende an sich selbst sparen?“
[dropcap]A[/dropcap]nhand von Beispielen erklärte Sylvia Schmidt-Haßler welche Möglichkeiten Senioren haben, um aus ihrer selbstbewohnten Immobilie eine Zusatzrente erhalten und gleichzeitig bis an ihr Lebensende darin wohnen bleiben zu können. Dabei ging sie darauf ein, wie unterschiedlich die Lebens- und Familienumstände der Senioren sind und wie wichtig daher zu Beginn eine persönliche Bestandsaufnahme ist. Nur dann kann eine richtige Entscheidung getroffen werden. Dabei sollten Kinder oder andere Familienangehörige von Beginn an mit einbezogen werden.Im Land der Häuslebauer und Sparer ist es ganz klar, dass das Haus später an die Kinder vererbt werden soll. Und das selbst dann, wenn die Eltern im Seniorenalter den Gürtel enger schnallen müssen.
Denn bei der Immobilienrente wird das im Haus oder der Eigentumswohnung gebundene Kapital durch Verkauf in Barvermögen umgewandelt. Dieses Barvermögen kann als Sofortrente in einer Einmalzahlung oder als monatliche Rente über einen vorher festgelegten Zeitraum ausbezahlt werden. Gleichzeitig behält der Verkäufer das Wohnrecht auf Lebenszeit. So kann er sicher und bequem bis an sein Lebensende in seinen eigenen vier Wänden und in seinem gewohnten Umfeld wohnen bleiben.
Der neue Eigentümer kann dabei beispielsweise ein junges Paar sein, das sich so verhältnismäßig günstig eine Immobilie erwirbt. Denn mit den monatlichen Rentenzahlungen an den Verkäufer kann es sich, ganz ohne Bankkredit, den Wunsch vom Eigenheim erfüllen. Einziehen kann es allerdings erst, nachdem der Verkäufer verstorben ist.
Auch innerhalb der Familie kann dieses Modell unter Umständen sinnvoll sein und umgesetzt werden. Das muss natürlich immer im Einzelfall geprüft werden. Am Ende wurden noch persönliche Fragen der Zuhörer beantwortet.
Und allgemein war immer wieder zu hören, dass man sich nun doch Gedanken machen wolle, wie man die eigenen Angelegenheiten am besten regelt. Denn eine bessere Wohn- und Lebensqualität wünscht sich jeder und geordnete Verhältnisse zu hinterlassen ist für viele auch ein großes Bedürfnis. Wie das gelingen kann, dafür bekamen die Zuhörer an diesem Nachmittag genügend Anregungen und gezielte Fragen, um sich mit dem Thema zu beschäftigen.
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