Dann entscheiden Sie sich jetzt für die Immobilienverrentung!

Damit bes­sern Sie Ihre Rente auf und woh­nen bis an Ihr Lebensende sicher in Ihrem Zuhause

Sie haben Ihr Leben lang viel Zeit, Arbeit und Geld in Ihr Zuhause gesteckt, damit Sie es im Alter ein­mal bes­ser haben?

Dann ern­ten Sie jetzt, was Sie in jun­gen Jahren gesät haben und wan­deln Sie Ihr inves­tier­tes Kapital in Barvermögen um.

Erhalten Sie eine zusätzliche Rente!

Meine Immobilie – meine zusätzliche Altersvorsorge

Mit der eige­nen Immobilie eine zusätz­li­che Rente bezie­hen und bis ans Lebensende im eige­nen Zuhause woh­nen blei­ben? Das ermög­licht Ihnen die WohnLeben-Immorente.

Durch den Verkauf Ihres Hauses oder Ihrer Eigentumswohnung wird das von Ihnen, in Ihre Immobilie inves­tierte Kapital in Barvermögen umge­wan­delt, ohne dass Sie aus­zie­hen müssen.

Dadurch erhal­ten Sie eine zusätz­li­che Rente, die in Form einer Sofortrente als Einmalzahlung oder als monat­li­che Rentenzahlung aus­be­zahlt wer­den kann. Das Eigentum geht dabei zwar auf den Käufer über, doch Sie blei­ben wei­ter­hin Besitzer und somit allein nutzungsberechtigt.

Und durch das, im Grundbuch ver­an­kerte Wohnrecht kön­nen Sie güns­tig und sicher bis an Ihr Lebensende in Ihrem ver­trau­ten Zuhause woh­nen bleiben.

Ein glückliches Paar dank Immobilienrente
Ihre Vorteile
Paar im Liegestuhl auf Seereise
Machen Sie die Reisen, für die Sie wäh­rend Ihres Berufslebens keine Zeit hatten.

Erfüllen Sie sich lang gehegte Wünsche

  • Sie blei­ben in Ihrem Haus oder Ihrer Eigentumswohnung woh­nen und erhal­ten dar­aus zusätz­lich eine Rente.
  • Sie kön­nen bis an Ihr Lebensende in Ihrem Zuhause güns­tig und sicher woh­nen bleiben.
  • Sie müs­sen sich nicht mehr um grö­ßere Instandhaltungen an Dach und Fach küm­mern. Das über­nimmt der neue Eigentümer
  • Durch die Zusatzrente ver­fü­gen Sie über finan­zi­elle Mittel, um sich lang gehegte Wünsche zu erfül­len oder auch um Kinder oder Enkel finan­zi­ell zu unterstützen.

Ist die WohnLeben-​Immobilienverrentung etwas für mich?

WIE WIRKT SICH DAS WOHNRECHT AUS?

Das Wohnrecht ist ein Teil der Rente. Dieser Teil wird nicht aus­be­zahlt, son­dern als Wert beim Verkauf für die Nutzung der Immobilie abge­zo­gen. Es ist somit die ange­nom­mene Miete für den Zeitraum, in der Sie die Immobilie nut­zen. Der Betrag hier­für errech­net sich aus der noch zu erwar­ten­den Restlebenszeit und einer fik­tiv ange­nom­me­nen Miete. Dieser Wert für das Wohnrecht kann den Verkaufspreis erheb­lich beein­träch­ti­gen. Deshalb prü­fen wir, wel­che Option für Sie die güns­tigste ist und bespre­chen dies mit Ihnen.

WIE SICHER IST DAS WOHNRECHT BEI DER IMMOBILIENVERRENTUNG?

Das Wohnrecht ist im § 1093 im BGB gesi­chert und bedeu­tet, dass der Wohnrechts-​Inhaber berech­tigt ist, das Gebäude oder einen Teil des Gebäudes zu Wohnzwecken unter Ausschluss des Eigentümers zu bewohnen.

Er ist außer­dem befugt, seine Familie sowie zur stan­des­mä­ßi­gen Bedienung und zur Pflege erfor­der­li­cher Personen in die Wohnung auf­zu­neh­men. Sollte das Recht nur auf einen Teil des Gebäudes beschränkt sein, kann der Befugte die, zum gemein­schaft­li­chen Gebrauch der Bewohner bestimm­ten Anlagen und Einrichtungen mitbenutzen.

Wir von WohnLeben ach­ten dar­auf, dass Ihr Wohnrecht an ers­ter Stelle im Grundbuch ein­ge­tra­gen wird, damit es auch bei Eigentümerwechsel oder einer Zwangsversteigerung nicht erlö­schen kann.

Denn Ihre Sicherheit ist uns wichtig!

Immobilie nach dem Tod vererben oder lieber Geld zu Lebzeiten verschenken?

Wird die Immobilie nach dem Tod an meh­rere Personen ver­erbt, ent­ste­hen nicht sel­ten Konflikte. Jahrelange Auseinandersetzungen unter den Erben sind häu­fig die Folge und am Ende wird die Immobilie in den meis­ten Fällen dann doch verkauft.

Mit der WohnLeben-​Immorente dage­gen, kön­nen Sie Ihre Liebsten schon zu Lebzeiten beden­ken und Ihre Erben müs­sen sich nach Ihrem Tod nicht mehr um die Immobilie kümmern.

Großeltern mit ihren Kindern und Enkeln
Interessantes für Käufer

Eine gute Investition: Immobilie mit Wohnrecht

Für Sie als Käufer kann eine Immobilie mit Wohnrecht äußerst inter­es­sant sein. Denn Sie erwer­ben eine Immobilie zu einem, durch das Wohnrecht ver­güns­tig­ten Kaufpreis. Eine sichere Investition. Die Immobilie wird wei­ter­hin gut behan­delt vom ursprüng­li­chen Eigentümer und Sie müs­sen keine Mieter suchen, haben kei­nen Ärger mit Mietnomaden oder Verluste durch Mietausfälle wäh­rend der Laufzeit des Wohnrechts. Danach haben Sie die Möglichkeit die Immobilie selbst zu bewoh­nen oder wei­ter­zu­ver­mie­ten. Hinzu kommt die Rendite durch eine zu erwar­tende Wertsteigerung der Immobilie.