Dann entscheiden Sie sich jetzt für die Immobilienverrentung!
Damit bessern Sie Ihre Rente auf und wohnen bis an Ihr Lebensende sicher in Ihrem Zuhause
Damit bessern Sie Ihre Rente auf und wohnen bis an Ihr Lebensende sicher in Ihrem Zuhause
Mit der eigenen Immobilie eine zusätzliche Rente beziehen und bis ans Lebensende im eigenen Zuhause wohnen bleiben? Das ermöglicht Ihnen die WohnLeben-Immorente.
Durch den Verkauf Ihres Hauses oder Ihrer Eigentumswohnung wird das von Ihnen, in Ihre Immobilie investierte Kapital in Barvermögen umgewandelt, ohne dass Sie ausziehen müssen.
Dadurch erhalten Sie eine zusätzliche Rente, die in Form einer Sofortrente als Einmalzahlung oder als monatliche Rentenzahlung ausbezahlt werden kann. Das Eigentum geht dabei zwar auf den Käufer über, doch Sie bleiben weiterhin Besitzer und somit allein nutzungsberechtigt.
Und durch das, im Grundbuch verankerte Wohnrecht können Sie günstig und sicher bis an Ihr Lebensende in Ihrem vertrauten Zuhause wohnen bleiben.
Das Wohnrecht ist ein Teil der Rente. Dieser Teil wird nicht ausbezahlt, sondern als Wert beim Verkauf für die Nutzung der Immobilie abgezogen. Es ist somit die angenommene Miete für den Zeitraum, in der Sie die Immobilie nutzen. Der Betrag hierfür errechnet sich aus der noch zu erwartenden Restlebenszeit und einer fiktiv angenommenen Miete. Dieser Wert für das Wohnrecht kann den Verkaufspreis erheblich beeinträchtigen. Deshalb prüfen wir, welche Option für Sie die günstigste ist und besprechen dies mit Ihnen.
Das Wohnrecht ist im § 1093 im BGB gesichert und bedeutet, dass der Wohnrechts-Inhaber berechtigt ist, das Gebäude oder einen Teil des Gebäudes zu Wohnzwecken unter Ausschluss des Eigentümers zu bewohnen.
Er ist außerdem befugt, seine Familie sowie zur standesmäßigen Bedienung und zur Pflege erforderlicher Personen in die Wohnung aufzunehmen. Sollte das Recht nur auf einen Teil des Gebäudes beschränkt sein, kann der Befugte die, zum gemeinschaftlichen Gebrauch der Bewohner bestimmten Anlagen und Einrichtungen mitbenutzen.
Wir von WohnLeben achten darauf, dass Ihr Wohnrecht an erster Stelle im Grundbuch eingetragen wird, damit es auch bei Eigentümerwechsel oder einer Zwangsversteigerung nicht erlöschen kann.
Wird die Immobilie nach dem Tod an mehrere Personen vererbt, entstehen nicht selten Konflikte. Jahrelange Auseinandersetzungen unter den Erben sind häufig die Folge und am Ende wird die Immobilie in den meisten Fällen dann doch verkauft.
Mit der WohnLeben-Immorente dagegen, können Sie Ihre Liebsten schon zu Lebzeiten bedenken und Ihre Erben müssen sich nach Ihrem Tod nicht mehr um die Immobilie kümmern.
Für Sie als Käufer kann eine Immobilie mit Wohnrecht äußerst interessant sein. Denn Sie erwerben eine Immobilie zu einem, durch das Wohnrecht vergünstigten Kaufpreis. Eine sichere Investition. Die Immobilie wird weiterhin gut behandelt vom ursprünglichen Eigentümer und Sie müssen keine Mieter suchen, haben keinen Ärger mit Mietnomaden oder Verluste durch Mietausfälle während der Laufzeit des Wohnrechts. Danach haben Sie die Möglichkeit die Immobilie selbst zu bewohnen oder weiterzuvermieten. Hinzu kommt die Rendite durch eine zu erwartende Wertsteigerung der Immobilie.